StayZen Apartments
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1.1 Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, gelten für sämtliche Verträge über die befristete Miete von Apartments und Wohnungen zur Beherbergung. Solche Verträge kommen zwischen dem Gast und der Firma StayZen Apartments UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden StayZen genannt) zustande. Diese AGB gelten auch für sämtliche zusätzlich erbrachten Leistungen und Warenlieferungen der oben genannten Firmen.
1.2 Vorbehaltene Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. RESERVIERUNGEN UND BUCHUNGEN
2.1 Reservierung und Vertragsangebot
Mit der Einleitung einer Reservierung bzw. Buchung signalisiert der Gast sein Interesse am Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sofern das gewünschte Apartment verfügbar ist, erhält der Gast von StayZen eine Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung. In diesem Moment kommt der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und StayZen zustande.
2.2 Unverbindliche Angebote und Ablehnung
Angebote von StayZen bezüglich verfügbarer Apartments sind unverbindlich und können nach eigenem Ermessen abgelehnt werden. StayZen behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
2.3 Beschränkungen bei Kategoriebuchungen
Bucht der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie, besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Apartmenteinheit. StayZen behält sich das Recht vor, branchenübliche Beschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten festzulegen.
2.4 Die Buchung gilt nur dann als abgeschlossen, wenn der Gast vorab die vollständigen persönlichen Daten aller Anreisenden online im Anmeldeformular übermittelt.
3. Stornobedingungen und Rücktrittsrecht des Gastes
3.1 Stornierungsbedingungen und Rücktrittsrecht
Die Reservierung wird erst mit der Zahlung des Gastes an StayZen verbindlich. Gemäß den angegebenen Stornierungsbedingungen und -fristen kann die Reservierung unter Angabe der Reservierungsnummer bis 60 Tage vor dem Ankunftsdatum kostenfrei storniert werden.
3.2 Erlöschen des Rücktrittsrechts und Folgen
Ist kein Rücktrittsrecht vereinbart oder ist dieses bereits erloschen (Ablauf der kostenfreien Rücktrittsfrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. In diesem Fall behält StayZen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird (No-Show) oder die Stornierung verspätet erfolgt. StayZen kann die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann StayZen den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Zimmerpreises zu bezahlen. Dem Gast steht der Nachweis zu, dass dieser Anspruch nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Bei Nichterscheinen des Gastes bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden alle Folgenächte ab der ersten Nacht storniert und der Gast hat keinen Anspruch auf die Folgenächte.
3.3 Reservierungen am Anreisetag
Bei Reservierungen am Anreisetag muss der Gast die Zahlung gemäß Abschnitt 5 unverzüglich, normalerweise innerhalb einer Stunde, leisten.
4. Preise für Übernachtungen und Sonstiges
4.1 Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von StayZen angegebenen Preise.
4.2 Preise inklusive Steuern und Gebühren
Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNG
5.1 Anzahlung für Übernachtungsleistungen
Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die gebuchte Übernachtungsleistung im Voraus zu bezahlen.
5.2 Aufrechnungsmöglichkeit ausgeschlossen
Die Aufrechnung seitens des Gastes ist nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
5.3 Akzeptierte Zahlungsarten
Zu den akzeptierten Zahlungsarten zählen neben der Zahlung über Buchungsportale sämtliche auf der Website angebotenen Zahlungsarten.
5.4 Belastung von Zahlungsmitteln für Zusatzleistungen
StayZen behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit Beträgen für in Anspruch genommene Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.
5.5 Rechnungsstellung per E-Mail
Mit der Buchung erklärt sich der Gast mit der Zustellung seiner Rechnung per E-Mail einverstanden.
6. NUTZUNG DER RESERVIERTEN WOHNUNGEN
6.1 Verfügbarkeit des reservierten Apartments Das reservierte Apartment steht dem Gast für den im Voraus festgelegten Zeitraum nach der Reservierung zur Verfügung.
6.2 Rückgabe von Schlüsseln und Schlüsselkarten
Die von StayZen bereitgestellten Schlüssel und/oder Schlüsselkarten müssen am Abreisetag an einem von StayZen benannten Ort zum Apartment zurückgegeben werden.
6.3 Gebühren für verlorene Gegenstände
Bei Verlust von Schlüsseln, Schlüsselkarten, Parkausweisen oder Nichtrückgabe dieser Gegenstände wird eine Gebühr von 60,00 € erhoben. Übersteigt der entstandene Schaden 60,00 €, behält sich StayZen vor, zusätzliche Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen. Hierzu zählt auch der Austausch des Schließsystems aus Sicherheitsgründen. Dem Gast steht der Nachweis zu, dass der entstandene Schaden geringer oder gar nicht vorhanden ist.
6.4 Late Check-out
Ein Late Check-out kann je nach Verfügbarkeit und auf Anfrage zwischen StayZen und dem Gast vereinbart werden. Stimmt StayZen zu, wird für jede angefangene Stunde des Late Check-outs eine Gebühr von 10,00€ erhoben. Liegt keine Vereinbarung vor, können 35,00€ pro Stunde berechnet werden. Bei Abreise mehr als 3 Stunden nach der ursprünglich vereinbarten Check-out-Zeit wird der volle Nachtpreis des Apartments (basierend auf dem Durchschnittspreis der vergangenen Nächte) berechnet, wenn StayZen zustimmt. Andernfalls schuldet der Gast den vollen Übernachtungspreis sowie etwaige zusätzliche Schäden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Schaden geringer oder nicht vorhanden ist.
6.5 Frühere Anreise (Early Check-in)
Ein früherer Check-in kann je nach Verfügbarkeit und auf Anfrage zwischen StayZen und dem Gast vereinbart werden. Stimmt StayZen dem zu, wird für jede angefangene Stunde des Early Check-ins eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Ein vertraglicher Anspruch des Gastes auf einen Early Check-in besteht nicht.
7. ÜBERGABE, ÜBERTRAGUNG, NUTZUNG
7.1 Untervermietung und Abtretung verboten
Es ist strengstens verboten, das gebuchte Apartment unterzuvermieten oder an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst auch die Weitergabe von Apartments oder Kontingenten zu höheren Preisen als den von StayZen angegebenen Preisen. Gleichzeitig ist die Abtretung oder der Verkauf von Forderungen gegenüber StayZen nicht gestattet. In solchen Fällen behält sich StayZen das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast gegenüber Dritten falsche Angaben zur Buchung oder Zahlung im Falle einer Abtretung oder eines Verkaufs gemacht hat.
7.2 Nutzungsbeschränkungen
Die Nutzung der Apartments von StayZen zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Hierzu zählt insbesondere jede kommerzielle oder illegale Nutzung. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist auch die Nutzung der Apartments zum Fotografieren oder für Videoaufnahmen nicht gestattet. Wird das Apartment zu anderen Zwecken als der Beherbergung genutzt, behält sich StayZen das Recht vor, die Reservierung ohne Rückerstattung zu stornieren und die Räumlichkeiten zu räumen.
8. HAFTUNG VON STAYZEN
8.1 Haftung für Schäden
StayZen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die StayZen zu vertreten hat. Ebenso haftet StayZen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von StayZen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet StayZen nur begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, auf dessen Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalpflicht).
8.2 Mängelbeseitigung
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von StayZen auftreten, wird StayZen auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis davon bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist zudem verpflichtet, zu einer Behebung der Störung bzw. des Mangels beizutragen und den entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Darüber hinaus hat der Gast StayZen unverzüglich auf ein mögliches hohes Schadensrisiko hinzuweisen.
8.3 Haftung für eingebrachte Sachen
StayZen haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch des Gastes erlischt, wenn er den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis StayZen anzeigt, es sei denn, dass durch eine verspätete Anzeige die Aufklärung des Sachverhalts ohne Bedeutung ist.
8.4 Haftung für Stellplätze
Die Überlassung eines Stellplatzes durch StayZen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, führt nicht zum Abschluss eines Verwahrungsvertrages und StayZen übernimmt keine Aufsichtspflicht. Für Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück oder Stellplatz abgestellten Kraftfahrzeugen haftet StayZen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.5 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche gegen StayZen verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von StayZen und bei der Verletzung von Kardinalpflichten.
8.6 Fundsachen
StayZen übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von StayZen vor. Fundsachen können auf Anfrage gegen eine Gebühr und eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zurückgegeben werden. StayZen bewahrt Fundsachen sechs Monate auf und entsorgt sie danach.
9. VORSICHT
9.1 Kaution
Zur Sicherung von Ansprüchen aus dem Beherbergungsvertrag kann StayZen vor Übergabe des Apartments vom Gast eine Kaution verlangen.
9.2 Höhe der Kaution
StayZen kann eine Kaution von bis zu 500 Euro bei Aufenthalten von weniger als 60 Tagen und eine Monatsmiete bei Aufenthalten von 60 Tagen oder mehr einbehalten.
9.3 Fristen für die Anzahlung
Zahlt der Gast die Anzahlung nicht fristgerecht, hat er keinen Anspruch auf Weiterbelegung des Apartments. StayZen kann den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen, wenn die Anzahlung nicht innerhalb angemessener Frist geleistet wird, obwohl das Apartment bereits vermietet ist.
9.4 Auszahlung der Kaution
StayZen hat die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages auszuzahlen.
10. KUNDENDATEN
10.1 Datenerfassung
StayZen erfasst obligatorisch die E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Gastes zu Kommunikationszwecken. Darüber hinaus kann StayZen bei der Ankunft einen gültigen Ausweis verlangen, beispielsweise einen Personalausweis oder Reisepass für inländische Gäste und immer einen Reisepass für ausländische Gäste.
10.2 Identitätsnachweis
Kann die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht eindeutig festgestellt werden, behält sich StayZen das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
10.3 Betrugserkennung
StayZen verwendet Softwarelösungen, um betrügerische Buchungen anhand von Daten wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten und Adresse jedes Gastes zu erkennen
11. Beendigung des Beherbergungsvertrages
11.1 Kündigung aus wichtigem Grund
StayZen behält sich das Recht vor, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) Höhere Gewalt oder von StayZen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b) StayZen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, das Image von StayZen oder seiner Standorte gefährden kann, ohne dass dies StayZen zuzurechnen ist.
c) Buchungen unter falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, wie etwa Identität, Zahlungsfähigkeit oder Aufenthaltszweck, erfolgen.
d) Der Aufenthaltszweck gesetzeswidrig ist oder dem Zwecke der Wohnraumprostitution dient.
e) Ein Weiterverkauf, eine Untervermietung oder eine Vermittlung (siehe Ziffer 7) erfolgt.
11.2 Folgen der Kündigung
Im Falle einer berechtigten Kündigung durch StayZen hat der Gast keinen Anspruch auf Entschädigung. Beruht die Kündigung auf Umständen, die der Gast zu vertreten hat oder die in Ziffer 11.1 genannt sind, ist StayZen berechtigt, auch künftige Buchungen des Gastes zu stornieren bzw. abzulehnen.
12. Rauchverbot
12.1 Nichtraucherapartments
Alle Apartments von StayZen sind Nichtraucherapartments. In den Apartments und Gemeinschaftsräumen von StayZen ist das Rauchen strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- oder Terrassenflächen ist nur gestattet, wenn das Apartment entsprechend gekennzeichnet ist und die Tür zum Apartment geschlossen ist.
12.2 Sanktionen bei Verstoß
Bei Verstoß gegen das Rauchverbot behält sich StayZen vor, vom Gast Schadensersatz für zusätzliche Reinigungskosten sowie mögliche Einnahmeausfälle durch eine unzumutbare Untervermietung des Apartments zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch beträgt mindestens 250,00 € und kann höher ausfallen, wenn StayZen einen höheren Schaden nachweisen kann.
12.3 Sicherheitseinrichtungen
Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder Feuermeldern ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafgebühr von 150 € erhoben. Dies gilt auch für das Manipulieren oder Ausschalten von Sicherheitssensoren innerhalb der Apartments.
12.4 Konsequenzen
StayZen behält sich das Recht vor, eine aktive Buchung sofort zu stornieren und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Verstöße gegen Rauch- oder Sicherheitsvorschriften festgestellt werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dem Gast steht die Möglichkeit zu beweisen, dass StayZen kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
13. Lärm und Ruhezeiten
13.1 Lärm und Ruhezeiten
Es ist verboten, im gebuchten Apartment, in den Gemeinschaftsräumen und auf dem Gelände Lärm zu machen. Die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr ist einzuhalten, sofern in der Hausordnung keine anderen Zeiten festgelegt sind. Partys und Versammlungen sowie übermäßiger Lärmpegel sind in Apartments und Gemeinschaftsräumen von StayZen strengstens untersagt.
13.2 Sanktionen bei Verstoß
Bei wiederholten Verstößen gegen die Ruhezeiten behalten wir uns vor, ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zu verhängen. Bei Verstößen gegen das Verbot von Partys und Versammlungen behält sich StayZen vor, vom Gast Schadensersatz für zusätzliche Reinigungskosten sowie mögliche Einnahmeausfälle durch unzumutbare Untervermietung des Apartments zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch beträgt 500,00 € und kann höher ausfallen, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
13.3 Überwachung und Intervention
In den Apartments können Dezibelsensoren installiert werden, um übermäßige Lärmpegel zu erkennen. Gemeinschaftsbereiche können zudem rund um die Uhr videoüberwacht werden. StayZen kann bei festgestellten Verstößen eine Buchung sofort stornieren und Gäste ausweisen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dem Gast steht die Möglichkeit zu, nachzuweisen, dass StayZen kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
13.4 Durchsetzung des Hausrechts
StayZen behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechts Dritte, wie etwa Sicherheitsdienste, einzusetzen. Kosten, die durch die Intervention Dritter entstehen, werden dem Gast in Rechnung gestellt.
14. BESCHÄDIGUNG ODER UNBEFUGTE ENTFERNUNG DES INVENTARS
14.1 Schadensersatz bei Beschädigung oder Entfernung von Inventar
Entstehen während des Aufenthaltes Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen oder wird Inventar unberechtigt entfernt, so hat StayZen Anspruch auf Schadensersatz. Hierzu zählen Kosten für die Schadensbehebung, eventuelle Einnahmeausfälle durch Nichtvermietung der Wohnung, Rechtsverfolgungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 50 €. Dem Gast steht der Nachweis zu, dass StayZen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14.2 Einwilligung zu Video- und Fotoaufnahmen
Mit der Buchung erklärt sich der Gast mit Video- und Fotoaufnahmen durch Überwachungskameras einverstanden. Diese Kameras befinden sich außerhalb des Apartments, beispielsweise im Flur oder vor der Haustür. Es ist jedoch untersagt, Video- und Fotoaufnahmen im Privatbereich innerhalb des Apartments zu machen.
14.3 Verwendung von Aufzeichnungen als Beweismittel
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen als Beweismittel bei Verstößen gegen die oben genannten Richtlinien verwendet werden können.
15. WARTUNG
15.1 Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, das Apartment pfleglich und rücksichtsvoll zu behandeln, für ausreichende Belüftung und Heizung zu sorgen und grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Bei Verschmutzungen, die über die übliche Nutzung hinausgehen, kann StayZen eine Reinigungsgebühr von mindestens 50 € (je nach Zustand) erheben.
15.2 Mängelrüge
Der Gast ist verpflichtet, bei Einzug die Ausstattung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Mängel StayZen unverzüglich mitzuteilen.
15.3 Haftung des Gastes für Schäden
Der Gast haftet für Schäden an Einrichtungsgegenständen und Räumen, die er oder seine Besucher schuldhaft verursachen und die über normale Abnutzung hinausgehen. Schäden sind StayZen unverzüglich zu melden.
15.4 Zwischenreinigung
Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten kann StayZen eine wöchentliche Zwischenreinigung durchführen. Der Gast hat hierfür den Zugang zum Apartment zu ermöglichen.
16. INTERNETNUTZUNG
16.1 Bereitstellung des Internetzugangs
StayZen stellt dem Gast im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen aufgrund höherer Gewalt oder Wartungsarbeiten können auftreten.
16.2 Missbrauch
Dem Gast ist es untersagt, den Internetanschluss missbraucht zu nutzen, darunter illegale Downloads, Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten und die Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten. Der Gast haftet für etwaige Verstöße und stellt StayZen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
16.3 Weitergabe von Zugangsdaten
Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte oder die Veröffentlichung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Gast für den dadurch entstehenden Schaden.
16.4 Sperrung bei Rechtsverstößen
StayZen behält sich vor, den Internetzugang bei Rechtsverstößen zu sperren.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1 Vertragsänderungen und -ergänzungen
Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
17.2 Erfüllungs- und Zahlungsort
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
17.3 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
17.4 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
17.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung vereinbaren, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
17.6 Streitbeilegungsverfahren
Der Beherbergungsbetrieb ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.