Allgemeine Geschäftsbedingungen

StayZen Apartments UG (haftungsbeschränkt)

Stand: Mai 2026


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese AGB gelten für die zeitlich begrenzete Vermietung der Ferienwohnungen und Apartments der StayZen Apartments UG (haftungsbeschränkt) an Privatpersonen, Geschäftsreisende und Unternehmen.

1.2 Vertragspartner ist die buchende Person oder das buchende Unternehmen. Bei Firmenbuchungen dürfen die Unterkünfte durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Personen genutzt werden.

1.3 Sämtliche übernachtenden Personen müssen vor Anreise mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum gemeldet werden. Dies dient insbesondere der Erfüllung der örtlichen Melde- und Kurtaxepflichten. Änderungen der Belegung sind unverzüglich mitzuteilen. Die vereinbarte Höchstbelegung darf nicht überschritten werden.

1.4 Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen gelten ergänzend deren jeweils anwendbare Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.


§ 2 Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Die Darstellung der Unterkünfte auf unserer Website und auf Buchungsplattformen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.2 Bei Direktbuchungen kommt der Vertrag durch die Buchungsbestätigung von StayZen zustande. Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen richtet sich der Vertragsabschluss nach dem jeweiligen Buchungsverfahren.

2.3 Individuelle Angebote, insbesondere für Firmen- und Langzeitaufenthalte, werden erst durch fristgerechte Annahme des Angebots verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist.

2.4 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Buchungsbestätigung beziehungsweise das angenommene Angebot einschließlich der vereinbarten Leistungen, Preise und Aufenthaltsdauer.

2.5 Die geltenden AGB und die Hausordnung sind Bestandteil des Vertrags, sofern sie vor Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurden.


§ 3 Nutzungszweck und vorübergehende Beherbergung

3.1 Die Unterkünfte werden ausschließlich zur vorübergehenden Beherbergung der vereinbarten Gäste überlassen. Zulässig sind insbesondere Urlaubsaufenthalte, Geschäftsreisen sowie zeitlich begrenzte berufliche Einsätze.

3.2 Eine Nutzung als dauerhafter Wohnsitz oder zur auf Dauer angelegten Wohnraumversorgung ist nicht Vertragsgegenstand. Die vereinbarte Aufenthaltsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung beziehungsweise dem individuellen Angebot. Eine Verlängerung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3.3 Jede Nutzung, die über die vereinbarte Beherbergung hinausgeht, ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Foto- und Filmproduktionen, gewerbliche Veranstaltungen, die Ausübung sexueller Dienstleistungen einschließlich Prostitution sowie die Nutzung als Geschäfts-, Betriebs- oder Veranstaltungsstätte.

3.4 Eine Weitervermietung, Untervermietung oder Überlassung an nicht angemeldete Personen ist ohne vorherige Zustimmung von StayZen nicht gestattet.

3.5 Eine Nutzung entgegen dem vereinbarten Beherbergungszweck kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur außerordentlichen Kündigung führen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Kaution

4.1 Es gelten die in der Buchungsbestätigung beziehungsweise im angenommenen Angebot ausgewiesenen Preise und Leistungen. Kurtaxe und gesondert vereinbarte Zusatzleistungen werden entsprechend den jeweiligen Angaben berechnet.

4.2 Zahlungsbedingungen

Bei Direktbuchungen muss der vollständige Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage vor Anreise bei StayZen eingegangen sein. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Anreise, gilt die individuell vereinbarte Zahlungsfrist.

Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen gelten die dort vereinbarten Zahlungsbedingungen.

4.3 Zahlungsweise bei mehrmonatigen Aufenthalten

Bei mehrmonatigen Aufenthalten kann eine monatliche Vorauszahlung vereinbart werden.

Die erste Monatszahlung muss spätestens fünf Tage vor Anreise bei StayZen eingegangen sein. Weitere Monatszahlungen müssen spätestens fünf Tage vor Beginn des jeweiligen vereinbarten Abrechnungszeitraums eingegangen sein.

Die Zahlung kann per Überweisung oder Dauerauftrag erfolgen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

4.4 StayZen kann eine angemessene Kaution verlangen, sofern diese vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Buchungsbestätigung.

4.5 Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis. Nach Beendigung des Aufenthalts und Prüfung etwaiger Ansprüche wird sie innerhalb einer angemessenen Frist abgerechnet und ein verbleibendes Guthaben zurückgezahlt.

4.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Rechte von StayZen bleiben im gesetzlichen Umfang unberührt.

§ 5 Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise

5.1 Für Stornierungen gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Stornierungsbedingungen. Diese werden im Buchungsangebot beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

5.2 Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen gelten die dort vereinbarten Stornierungsbedingungen.

5.3 Bei individuellen Firmenbuchungen gelten die im Angebot festgelegten Stornierungsbedingungen. Eine Stornierung oder Verkürzung des Aufenthalts bedarf der Mitteilung in Textform.

5.4 Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige Erstattung des vereinbarten Übernachtungspreises. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

5.5 Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach vorheriger Bestätigung durch StayZen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich.

§ 6 Firmenbuchungen, Belegung und Mitarbeiterwechsel

6.1 Bei Buchungen durch Unternehmen ist das buchende Unternehmen Vertragspartner von StayZen. Es benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Buchung und den Aufenthalt.

6.2 Die Unterkunft darf ausschließlich von den angemeldeten Personen genutzt werden. Die vereinbarte Höchstbelegung darf nicht überschritten werden.

6.3 Ein Wechsel der untergebrachten Mitarbeiter während des Aufenthalts ist grundsätzlich möglich. Jeder Wechsel muss StayZen vor dem Einzug der neuen Person mitgeteilt werden. Die erforderlichen Gästedaten sind vollständig zu übermitteln.

6.4 Das buchende Unternehmen verpflichtet sich, die untergebrachten Personen über die geltenden Hausregeln zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.

6.5 Das buchende Unternehmen haftet für eigene vertragliche Pflichtverletzungen sowie nach den gesetzlichen Vorschriften für Pflichtverletzungen der untergebrachten Personen. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nur, soweit sie wirksam vereinbart wurde.

6.6 Die Weitergabe der Unterkunft an andere Unternehmen oder nicht vereinbarte Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von StayZen nicht gestattet.

§ 7 Hausordnung, Sauberkeit und Nutzung der Unterkunft

7.1 Die Gäste verpflichten sich, die Unterkunft, ihre Einrichtung sowie die gemeinschaftlich genutzten Bereiche sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags, sofern sie wirksam einbezogen wurde.

7.2 Das Rauchen und Dampfen (einschließlich E-Zigaretten) ist in sämtlichen Wohnungen, auf Balkonen und Loggien sowie in allen gemeinschaftlichen Bereichen des Gebäudes ausdrücklich untersagt.

7.3 Die Gäste sind verpflichtet, die Unterkunft während des Aufenthalts in einem ordentlichen und hygienischen Zustand zu halten. Dazu gehören insbesondere die regelmäßige Reinigung der Küche, die sachgerechte Müllentsorgung sowie ein pfleglicher Umgang mit den sanitären Einrichtungen.

7.4 Bei längeren Aufenthalten erfolgen regelmäßige Zwischenreinigungen nach den im Angebot beziehungsweise in der Buchungsbestätigung vereinbarten Bedingungen. Die Gäste haben den hierfür erforderlichen Zugang nach rechtzeitiger Abstimmung zu ermöglichen.

7.5 Schäden, technische Defekte und außergewöhnliche Verschmutzungen sind StayZen unverzüglich mitzuteilen. Bei schuldhaft verursachten Schäden oder einem über die gewöhnliche Nutzung hinausgehenden Reinigungsbedarf können die tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

7.6 Partys, Veranstaltungen sowie vermeidbare Ruhestörungen sind untersagt. Die geltenden Ruhezeiten und die berechtigten Interessen der übrigen Hausbewohner sind zu beachten.

7.7 Haustiere sind nur nach Maßgabe der jeweiligen Unterkunftsbeschreibung und der vereinbarten Buchungsbedingungen gestattet.

§ 8 Haftung und Schadensregulierung

8.1 Der Vertragspartner haftet für Schäden an der Unterkunft, ihrer Einrichtung und dem Inventar nach den gesetzlichen Vorschriften. Die gewöhnliche, vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

8.2 Schäden und Beschädigungen sind StayZen unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen. Dies gilt auch für Schäden, die während des Aufenthalts durch mitreisende oder untergebrachte Personen entstehen.

8.3 Bei schuldhaft verursachten Schäden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen können die tatsächlich erforderlichen und rechtlich ersatzfähigen Kosten für Reparatur, Ersatzbeschaffung, Reinigung oder Wiederherstellung geltend gemacht werden.

8.4 Werden notwendige Arbeiten durch eigene Mitarbeiter von StayZen durchgeführt, können die nachgewiesenen, erforderlichen Arbeitszeiten mit einem angemessenen und nachvollziehbaren Stundensatz berücksichtigt werden, soweit hierfür ein gesetzlicher Ersatzanspruch besteht.

8.5 StayZen dokumentiert geltend gemachte Schäden und Kosten in nachvollziehbarer Form. Dem Vertragspartner wird Gelegenheit gegeben, die Ansprüche zu prüfen und Einwendungen vorzubringen.

8.6 Eine gegebenenfalls vereinbarte Kaution kann zur Sicherung berechtigter Ansprüche herangezogen werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Haftung von StayZen und Mängel während des Aufenthalts

9.1 StayZen stellt die gebuchte Unterkunft im vereinbarten Zustand und mit der zugesagten Ausstattung zur Verfügung.

9.2 Erkennbare Mängel oder Störungen während des Aufenthalts sind StayZen möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Behebung erfolgen kann. Gesetzliche Rechte der Gäste bleiben unberührt.

9.3 StayZen haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

9.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet StayZen im gesetzlich zulässigen Umfang auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.5 Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen und gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

§ 10 Anreise, Abreise und Zutritt zur Unterkunft

10.1 Die vereinbarten Anreise- und Abreisezeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung beziehungsweise den Buchungsbedingungen.

10.2 Der Zugang zur Unterkunft erfolgt grundsätzlich über ein elektronisches Zugangssystem oder einen individuell bereitgestellten Zugangscode. Zugangsdaten dürfen ausschließlich an berechtigte Gäste weitergegeben werden.

10.3 Die Unterkunft ist spätestens zum vereinbarten Abreisezeitpunkt zu verlassen. Eine spätere Abreise bedarf der vorherigen Zustimmung von StayZen. Entstehen durch eine schuldhaft verspätete Räumung nachweisbare Schäden oder zusätzliche Kosten, können diese nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

10.4 StayZen und beauftragte Personen dürfen die Unterkunft nach vorheriger Ankündigung und Terminabstimmung betreten, soweit hierfür ein berechtigter Anlass besteht, insbesondere für vereinbarte Zwischenreinigungen, notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten. Bei akuter Gefahr ist ein Zutritt auch ohne vorherige Abstimmung zulässig, soweit erforderlich.

10.5 Bei der Abreise sind sämtliche überlassenen Schlüssel und Zugangsmittel entsprechend den vereinbarten Anweisungen zurückzugeben beziehungsweise zu hinterlassen. Der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsmitteln ist unverzüglich mitzuteilen.

§ 11 Reinigung, Wäschewechsel und längere Aufenthalte

11.1 Die reguläre Endreinigung erfolgt durch StayZen oder beauftragte Dienstleister. Sie ist entsprechend den bei Buchung vereinbarten Konditionen im Preis enthalten oder wird gesondert berechnet.

11.2 Zwischenreinigung bei längeren Aufenthalten

Bei Firmen- und Projektaufenthalten ab sieben Übernachtungen ist eine regelmäßige, grundsätzlich wöchentliche Zwischenreinigung verpflichtend.

Die Reinigungstermine werden so festgelegt, dass unmittelbar vor der Endreinigung keine unnötige zusätzliche Zwischenreinigung erfolgt.

Umfang, Anzahl und Kosten der Zwischenreinigungen werden vor Vertragsabschluss im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Buchungsbestätigung vereinbart.

11.3 Die Zwischenreinigung umfasst insbesondere die Reinigung von Böden, Badezimmern und Toiletten sowie eine Sichtkontrolle der Küche. Handtücher werden grundsätzlich wöchentlich, Bettwäsche bei Aufenthalten ab vier Wochen nach Vereinbarung gewechselt.

11.4 Die Gäste haben die vereinbarten Reinigungsarbeiten zu ermöglichen und die betreffenden Bereiche hierfür zugänglich zu machen. Die Termine werden rechtzeitig abgestimmt.

11.5 Die regelmäßige Reinigung entbindet die Gäste nicht von einem sorgfältigen und hygienischen Umgang mit der Unterkunft. Außergewöhnliche Verschmutzungen können nach Maßgabe von § 8 abgerechnet werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 12 Datenschutz und Gästedaten

12.1 StayZen verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung der Buchung, zur Gästebetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Melde- und Abgabenpflichten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.

12.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Gästemeldung und Berechnung der örtlichen Kurtaxe erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum der übernachtenden Personen, soweit diese Angaben nach den geltenden Vorschriften erforderlich sind.

12.3 Bei Firmenbuchungen hat das buchende Unternehmen sicherzustellen, dass die erforderlichen Gästedaten auch bei einem Mitarbeiterwechsel rechtzeitig übermittelt werden.

§ 13 Widerrufsrecht

13.1 Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen, die für einen bestimmten Zeitraum oder Termin vorgesehen sind, besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

13.2 Die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen gemäß § 5 bleiben hiervon unberührt.

13.3 Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleiben die entsprechenden Verbraucherrechte unberührt.

§ 14 Änderungen der AGB

14.1 StayZen behält sich vor, diese AGB für zukünftige Buchungen anzupassen.

14.2 Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam vereinbarten AGB. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

§ 15 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

15.2 StayZen ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

15.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von StayZen Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.


StayZen Apartments UG (haftungsbeschränkt)
Stiegelstraße 52
71701 Schwieberdingen

E-Mail: stayzen-apartments@online.de

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